Unternehmensnachfolge und Erbschaftssteuerberatung in Landshut
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Steuerstrafverfahren bayernweit in Landshut

Selbstanzeigen / Steuerfahndung / Steuerstrafverfahren

Rechtsberatung – Steuerstrafverfahren – Verteidigung vor Gericht

„Keine Resteschuldbefreiung bei Steuerstraftaten“
„Chef der Reinigungsfirma muss jahrelang hinter Gitter“
„Reuiger Steuersünder kommt mit Bewährungsstrafe davon“

Die Zahl der Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Gerade das Zusammenspiel von Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfordert hohen Beratungsbedarf, da gerade hier das Steuerrecht und das Strafrecht nicht deckungsgleich sind.

Steuerstrafverfahren

Das Steuerstrafverfahren beginnt zunächst mit einem Anfangsverdacht, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Kontrollmitteilung. Nach anschließender förmlicher Einleitung des Steuerstrafverfahrens kann es schließlich durch Einstellung, Freispruch oder mit einer Bestrafung beendet werden.

Sollten Sie mit einem Steuerstrafverfahren in Berührung kommen, ist die rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Steuerstrafrecht und des Steuerberaters wichtig, damit gemeinsam eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden kann. Auch eine frühzeitige aktive Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden kann oftmals das eingeleitete Strafverfahren abkürzen bzw. eine Gerichtsverhandlung vermeiden. Durch frühzeitige Verteidigungsaktivitäten ist es oftmals möglich, eine Bestrafung wegen eines Steuerdelikts zu vermeiden oder jedenfalls teilweise deutlich zu reduzieren.

Unser Expertenteam, bestehend aus Akif Güleҫ, Steuerberater, Diplombetriebswirt (FH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Heidrun M. Schreiber, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und zertif. Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA), sowie Walter Gschwendtner, Steuerberater und Landwirtschaftliche Buchstelle sowie Florian Reidl, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) stehen Ihnen im Zusammenspiel von Steuerberater und Rechtsanwalt hier jederzeit mit ihrem umfassenden Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Verfügung.

Ihre Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Wir beraten Sie gerne!

Postpl. 396
84028 Landshut

Telefon: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00
Telefax: +49 (0)871 / 95 35 38 - 38

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Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00

Selbstanzeige

Durch eine rechtzeitige Selbstanzeige im Steuerrecht kann die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung vermieden werden.

Wir bieten Ihnen neben der klassischen Beratung in Steuersachen auch die umfassende steuerliche Betreuung und Durchführung der Nachdeklaration im Rahmen der sog. Strafbefreienden Selbstanzeige. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem speziellen Bereich des Steuerstrafrechts sind wir in der Lage auch komplizierte Sachverhalte mit Auslandsbezug, oder Fälle mit involvierten Familienmitgliedern bzw. Unternehmen mit ggf. nachgelagerten Betriebsprüfungen für Sie strafbefreiend aus einer Hand nach zu deklarieren.

Die Entdeckungsgefahr für bisher nicht deklarierte Einkünfte steigt mit jedem Monat. Die teilweise misslungenen Selbstanzeigen von einigen Prominenten und die darauffolgende Berichterstattung der letzten Zeit haben diesen Trend noch weiter verschärft.

Obwohl sie formfrei abgegeben werden kann, sind verschiedene Voraussetzungen und Ausschlussgründe zu beachten, damit die Selbstanzeige wirksam ist und ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Werden Fehler gemacht, kann keine Straffreiheit mehr erlangt werden. Unser erfahrenes Team steht Ihnen hierbei zur Seite und unterstützt Sie.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Landshut.
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an:
info@steueranwalt-landshut.de







    *Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Übermittlung, gemäß der Datenschutzerklärung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

    Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00

    Unternehmensstrafrecht

    Das Unternehmensstrafrecht wird kommen. Sind Sie darauf vorbereitet?

    Mit Hilfe eines effektiv eingerichteten Tax Complience System sollen Strukturen, Arbeitsabläufe und Sachverhalte im Unternehmen bewusst gemacht, kontrolliert und erforderlichenfalls angepasst werden, die steuerliche Auswirkungen haben oder haben können. Damit soll erreicht werden, Rahmenbedingungen für steuerlich korrektes Verhalten und Handeln zu schaffen und zugleich Sensibilität für steuerlich relevante Sachverhalte zu entwickeln. Auf diese Weise werden Steuernachzahlungen und Haftungsrisiken vermeiden oder zumindest verringert.

    Dadurch kann das Risiko von Haftungsfällen vermindert oder gar beseitigt werden. Komplizierte, streitanfällige oder unvollständige Sachverhalte können frühzeitig und bereits vor Abgabe der Steuererklärung erkannt und steuerlich gewürdigt werden, so dass u.a. strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) vermieden werden. Nicht zuletzt wird ein funktionierendes Tax-CMS auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben.
    Gerne unterstützt Sie unser erfahrenes Team bei der Durchsetzung.

    Nehmen Sie rechtzeitig mit unserer Steueranwaltskanzlei Güleç – Schreiber - Reidl PartnerschaftsG mbB, Postpl. 396, 84028 Landshut auf.

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